Reglement

Turnierreglement Grümpelturnier Vals 2024
 
 
1.
  • Die Anmeldung kann online, per Mail, telefonisch oder schriftlich bis zum angegebenen Anmeldeschluss (Samstag, 29. Juni 2024) erfolgen.
  • Jede Mannschaft hat sich spätestens 10 Minuten vor Spielbeginn des ersten Spieles bei der Jury zu melden (Turnierwagen).
  • Nicht vergessen: Meldung der Spieler, siehe dazu auch Absatz „3. Mannschaft“

 

 

Anmeldung

2.
  • Es gibt folgende Kategorien:

–          A Open (keine Einschränkungen)

–          B Valser* (nur Einheimische) 

–          C Frauen (nur Frauen) 

–          D Mixed (mind. 2 Frauen müssen immer auf dem Spielfeld sein**) Tore der Frauen zählen doppelt!

–          E Schüler (bis und mit Jahrgang 2011)

*Als Valser gelten Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Vals, Personen welche Valser Bürger sind, Personen welche in Vals aufgewachsen und zur Schule gegangen sind sowie Personen, welche bei einem in Vals ansässigen Unternehmen angestellt sind bzw. selbstständig erwerbend in Vals arbeiten.

** Falls einer Mannschaft wegen einer Verletzung oder Ähnlichem nicht mehr zwei Frauen zur Verfügung stehen, muss das betroffene Team mit 1 Frau und 4 Männern weiterspielen.

 

 

 

Kategorien

3.
  • Eine Mannschaft besteht aus 6 Spielern (1 Torhüter und 5 Feldspieler).
  • Zusätzlich können pro Spieltag maximal 4 Auswechsel-Spieler gemeldet werden. Die Beschränkung der Anzahl Spieler gilt nicht für die Kategorie F. Die Meldung der Spieler erfolgt zwingend online oder am Turniertag vor dem ersten Spiel mit dem entsprechenden Formular beim Turnierwagen! Nachmeldungen während dem Turnier sind möglich.
  • Ein Spieler darf nur in einer Mannschaft der gleichen Kategorie mitspielen.

 

 

Mannschaft

4.
  • Der Spieleinsatz beträgt:

–          Kategorie E (Schüler) 70 Franken pro Mannschaft

–          Alle anderen Kategorien 100 Franken pro Mannschaft

 

  • Der Spieleinsatz ist vor dem Turnier zu bezahlen.

 

 

 

Spieleinsatz

5.
  • Es darf in Turn-, Noppen- und Nockenschuhen gespielt werden. Stollenschuhe sind verboten.
  • Schienbeinschoner sind obligatorisch (können beim Turnierwagen gegen ein Depot (gratis) ausgeliehen werden).
  • Es ist auf ein einheitliches Tenue (T-Shirt) zu achten (Überzieher können beim Turnierwagen gratis ausgeliehen werden).

 

 

Ausrüstung

6.
  • Wenn eine Mannschaft verspätet zum Spiel antritt, verliert diese das betreffende Spiel forfait.
  • Ebenfalls forfait verliert diejenige Mannschaft, die einen nicht bei ihrer Mannschaft gemeldeten Spieler einsetzt, welcher auch bei einer anderen Mannschaft der gleichen Kategorie eingesetzt wurde.
  • Trägt ein Spieler unerlaubtes Schuhwerk, so verliert seine Mannschaft das Spiel forfait.
  • Spielt ein von der Jury vom Turnier ausgeschlossener Spieler trotzdem bei einer Mannschaft mit, so verliert diese forfait.
  • Forfait Niederlagen werden mit 0:1 gewertet.
  • Forfait Niederlagen geschehen nur auf Protest. Als Protest-Steller kommen ausschliesslich in Frage:

 

–         Jede Mannschaft, die in der gleichen Kategorie wie die durch eine forfait Niederlage zu bestrafende Mannschaft  spielt.

 

  • Um einen Protest zu machen, muss eine Protestgebühr von 50 Franken hinterlegt werden. Diese wird erst zurückerstattet, wenn der Protest erwiesen werden kann.

 

 

 

Forfait

7.
  • Die auf dem Spielplan erstaufgeführte Mannschaft spielt Richtung Valserrhein und hat Anspiel.
  • Es gelten die Regeln des SFV:

 

Ausnahmen:

 

–          Spielerwechsel können fliegend erfolgen. Es darf jedoch nur in der eigenen Hälfte gewechselt werden.

–          Es erfolgt kein Torabstoss. Der Torhüter darf  auch bei Behinderung den Ball mit der Hand aus dem Torraum abspielen.

–          Die Rückpassregel ist aufgehoben.

–          Strafstösse werden auch nach der Schluss-Sirene ausgeführt.

–     Freistösse werden alle indirekt ausgeführt.

–       Mindestabstand bei Freistössen beträgt 4 Meter.

 

   

Spielregeln

8.
  • Der Gruppensieger wird nach dem Punktesystem ermittelt (gewonnenes Spiel 3 Punkte, unentschieden 1 Punkt, verloren 0 Punkte).
  • Bei Punktgleichheit entscheidet:

§         direkte Begegnung

§         Penaltyschiessen

 

 

Gruppensieger

9.
  • Entscheide der Schiedsrichter sind unanfechtbar und endgültig.

 

 

Schiedsrichter

10.
  • Sollte eine Mannschaft am Turniertag sämtlichen eigenen Spielen fernbleiben, so werden die übrigen ausgetragenen Spiele bei der Rangierung nicht gewertet.

 

 

Fernbleiben

11.
  • Versicherung, auch gegenüber Drittpersonen,  ist Sache der Teilnehmer. Der Veranstalter hat keine diesbezügliche Versicherung. Der Veranstalter lehnt ausserdem jede Haftung gegenüber den Teilnehmern ab.

 

 

Versicherung

12.
  • Jeder Mannschaft erhält einen Naturalpreis. Die Kategorien- Sieger erhalten zusätzlich einen Pokal.

 

 

Preise

13.
  • Auf Alkoholkonsum vor und während der Spielphase ist zu verzichten. Alkohol hat keinerlei positive Auswirkungen auf die sportliche Leistung, es besteht vielmehr ein erhöhtes Unfall-Risiko für die Gegenspieler und den angetrunkenen Spieler selber.
  • Die Schiedsrichter sind befugt, angetrunkene Spieler vom Spielbetrieb auszuschliessen.
Alkohol
  • Bei schlecht bespielbarem Boden kann die Jury Penaltyschiessen anordnen.
  • Bei grobem, unsportlichem Verhalten seitens der Spieler kann die Jury die Fehlbaren mit dem Spielverbot für das ganze Turnier bestrafen.
  • Bei speziellen Vorkommnissen, denen das Reglement nicht gerecht werden kann, gelten die Entscheide der Jury.
  • Die Entscheide der Jury sind unanfechtbar und endgültig.
  • Die Jury ist folgendermassen zusammengesetzt

–          mind. 2 OK Mitglieder Grümpi Vals

–          Präsident FC Vals